Auf Grund der Lage der Aspi-Titter Hängebrücke in einem kantonalen Banngebiet hat der Staatsrat zum Schutz der Gämse verfügt, dass die Hängebrücke jeweils für den Winter gesperrt werden muss.
Die Aspi-Titter Hängebrücke über die 120 Meter tiefe Weisswasserschlucht am Fusse des Fieschergletschers ist das letzte noch fehlende Puzzleteil eines durchgehenden Höhenwanderweges vom Gotthardgebiet bis ins Unterwallis.
Im Herzen des UNESCO Weltnaturerbes gelegen, verbindet sie nicht nur die zwei Gemeinden Bellwald und Fieschertal, sondern bringt auch die Region Aletsch mit dem Bezirk Goms zusammen.
Die rechtskräftige Baubewilligung wurde am 2. Oktober 2015 im Amtsblatt des Kanton Wallis publiziert und die Hängebrücke nach kurzer Bauzeit am 14. August 2016 feierlich eröffnet.
Die neu geschaffene Verbindung wertet die touristische Attraktivität der Region auf und stiftet durch die Belebung der Bergbahnen, Hotels, Restaurationsbetriebe und Berghütten einen volkswirtschaftlichen Nutzen für die Gebiete entlang der Wanderrouten.
Zudem wird die landschaftliche Schönheit des Gebietes Aspi-Titter sowie des obliegenden Fieschergletschers auf sanfte Art und Weise einem breiten Publikum zugänglich gemacht.
Egal ob Sonntagsspaziergang oder mehrtägige Höhenwanderung. Die Aspi-Titter Hängebrücke lässt alle Wanderfreunde auf ihre Kosten kommen. Den umliegenden Dörfern bringt die Hängebrücke kürzere Zu- und Abstiege und ermöglicht neben der Aufwertung des regionalen, eintägigen Wanderangebots auch interessante mehrtägige Wandertouren wie z.B. Meiringen – Grimsel – Gommer Höhenweg – Märjelensee – Riederfurka – Belalp – Beichpass – Lötschental – Lötschenpass – Leukerbad – Gemmi – Kandersteg.
Wanderzeiten:
Bellwald Dorf - Aspi-Titter Hängebrücke: 1h45
Fieschertal Dorf - Aspi-Titter Hängebrücke: 1h20
Präsident
Vize-Präsident
Kassier
Unter dem Namen "Verein Hängebrücke Aspi-Titter" besteht ein gemeinnütziger Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Bellwald. Er bezweckt den Bau der Aspi-Titter Hängebrücke.
Dazu beschafft er die notwendigen finanziellen Mittel, schreibt die zu erledigenden Arbeiten aus, vergibt diese an den wirtschaftlichsten Generalunternehmer und nimmt die ausgeführten Arbeiten ab.
Der Verein verfolgt darüber hinaus keine kommerziellen Ziele und erstrebt keinen Gewinn. Die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig.